Unser Wissen über Markus Heinrich Grauel ist nicht sehr umfassend. Bekannt ist, dass er in der preußischen Hofkapelle Friedrichs II. als Cellist wirkte und dass er auch als Komponist in Erscheinung trat. Von seinen Kompositionen haben sich neben einer Sonate für Violine und Cembalo nur ein Violin- und ein Violoncellokonzert sowie 2 Violakonzerte in Es und C erhalten. Bei einem 3. Violakonzert in Es, das im Bestand der Sing-Akademie zu Berlin in 2 Abschriften überliefert ist, von denen die eine Grauel (Signatur: SA 2685) und die andere Graunals Autor benennt (Signatur: SA 2725), ist nach aktuellem Kenntnisstand Johann Gottlieb Graun, Konzertmeister der preußischen Hofkapelle, als der wahrscheinlichere Urheber anzunehmen (im Graun-Werkverzeichnis unter Cv:XIII:116; dieses Konzert ist 2015 bei Ortus erschienen: http://www.ortus-musikverlag.de/de/sing-akademie-archiv/om204).
Im Rahmen einer Graduierungsarbeit zur Erlangung des Titels Doctor of Musical Arts (D.M.A.), die Griffin F. Browne 2013 unter dem Titel Violoncello Concerto in A Major by Markus Heinrich Graul: A Performance Edition an der University of Memphis vorlegte, wurde erstmals eine umfassendere Studie zum Leben und Werk von Grauel präsentiert, die sich vorrangig auf sein Violoncellokonzert und die Grauel-Quellen im Archiv der Sing-Akademie zu Berlin konzentrierte, allerdings ohne die Originalquellen zu konsultieren.
Außerdem sei auf einen Artikel von Marshall Fine verwiesen, der 2015 im Journal of the American Viola Society, vol. 31/1, S. 31-38, erschien: «The Viola Concertos of J. G. Graun and M. H. Graul Unconfused». In einer Gegenüberstellung werden die Komponisten Grauel und Graun stilistisch voneinander unterschieden. Leider geht Fine, der sich auch auf Browne bezieht, von den falschen Voraussetzungen aus, dass das o.g. Violakonzert GraunWV Cv:XIII:116 von Grauel stammt und dass es sich bei dem in Schwerin anonym überlieferten Violakonzert (Signatur: Mus.329) um ein Werk von Johann Gottlieb Graun handelt (der 1976 bei Simrock erschienenen Erstausgabe des Konzerts von Walter Lebermann folgend) – was inzwischen als Fehlzuweisung bewertet wurde. Auch im Hinblick auf Schreiber und Chronologie der Abschriften zieht Fine kaum nachvollziehbare Schlüsse. Außerdem berücksichtigt er nicht alle vorhandenen Quellen.